Ein großer Erfolg für die Umwelt in Nußdorf
Die Gemeinde Nußdorf hatte gegen die betriebliche Änderungsgenehmigung zur Betriebsfeuerungsumstellung auf Braunkohle und Erhöhung des Recyclingdurchsatzes der Asphaltmischanlage in Nußdorf a.I. geklagt.
Der Grund war, dass durch diese Umstellung der Ausstoß von Gesamtkohlenstoffen (u.a. krebserregendes Benzol, Butadien 1,3, polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe) und Staub deutlich erhöht wird.
Das Landratsamt Rosenheim als Überwachungsbehörde hatte deshalb eine kontinuierliche Überwachung der Kohlenstoff-Emissionen vom Betreiber der Anlage gefordert. Nachdem dieser eine Messung verweigert hatte, kam es zum Rechtsstreit, der nun zugunsten der Umwelt ausgegangen ist:
Die Klage der „Inn-Asphalt-Mischwerke GmbH“ gegen kontinuierliche Messungen der Kohlenstoffemissionen wurde vom Bayrischen Verwaltungsgerichtshof abgewiesen.
Die Klage wurde rechtskräftig ohne Revisionsmöglichkeit entschieden.
Dies ist das erste Mal, dass in einer von über 700 Asphaltmischanlagen in Deutschland die Kohlenstoffemissionen gemessen werden müssen.




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